ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Michelle Olaya (im folgenden Fotografin genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
1.2Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung
2 Produktionsaufträge
2.1 Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sie kann den Auftrag zum Teil – durch Dritte (z.B. Labore) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.
2.2 Die Fotografin wählt die Bilder aus, welche sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.
2.3 Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3. Urheberrecht, Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
3.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
3.2 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Eigentumsrechte für die kommerzielle Nutzung werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
3.4 Für Auftraggeber die im Interesse der Öffentlichkeit stehen oder aus sonstigen Gründen die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, müssen Exklusivrechte und eine Sperrung des Materials gesondert vereinbart werden.
4. Haftung
4.1 Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
4.2 Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
4.3 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar wieder auf ihr Konto gut geschrieben. Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.
5. Honorare
5.1 Es gilt das vereinbarte Honorar zzgl. aller Nebenkosten. Nebenkosten sind ggf. Übernachtungs- und über die Inklusiv-km hinausgehende Reisekosten, Gebühren, Eintritt und Auslagen.
5.2 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.
5.3 Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 50,- Euro zzgl. Fahrtkosten (sofern Fahrtkosten angefallen sind) fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Für Stornierungen gilt folgende Staffelung:
Bis 6 Monate vor Buchungstermin: kostenfrei.
Ab 5 Monate vor Buchungstermin: 50% des vereinbarten Honorars.
5.4 Für Stornierungen aller sonstigen Fotoaufträgen (keine Hochzeit) gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:
– Bis zu 2 Wochen vor dem Shootingtermin kann die Anzahlung als Gutschrift für einen Ersatztermin einbehalten werden oder auf Wunsch zurückgezahlt werden.
– 2 Wochen bis zu 24h vor dem Shootingtermin wird die Anzahlung als Gutschrift auf ein Ersatzshooting einbehalten.
– Ab 24h vor dem Shooting wird die Anzahlung als Stornogebühr einbehalten und kann nur bei nachweislich wichtigen Verhinderungsgründen bei einem Folgeshooting angerechnet werden. Dazu bedarf es dem Einverständnis und schriftlicher Zustimmung der Fotografen.
5.5 Wenn es keine Anzahlung (im gegenseitigen Einvernehmen) gibt, muss der Kunde dem Fotografen den Betrag von 25% des vereinbarten Preises innerhalb von 5 Werktagen zahlen.
6. Vertragsstrafe, Schadenersatz
6.1 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken, ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
6.2 Durch die in Ziffer 6. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
7. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
7.2 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
7.3 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluß ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtstand vereinbart.